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   VG Berlin, 22.11.2011 - 21 K 98.11   

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VG Berlin, 22.11.2011 - 21 K 98.11 (https://dejure.org/2011,20197)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.11.2011 - 21 K 98.11 (https://dejure.org/2011,20197)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. November 2011 - 21 K 98.11 (https://dejure.org/2011,20197)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 31.08

    Filmtheater; Neuerrichtung; Strukturverbesserung; Multiplexkino.

    Auszug aus VG Berlin, 22.11.2011 - 21 K 98.11
    Für die Beurteilung, ob dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, ist nicht der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend, sondern der Zeitpunkt der Antragstellung oder - ohne dass es vorliegend hierauf ankommt - der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008 - 10 B 4.07 - Juris zur gleichlautenden Vorläuferregelung im FFG 2004; das Bundesverwaltungsgericht hat in der Revisionsentscheidung zu diesem Urteil keine ausdrücklichen Ausführungen hierzu gemacht, jedoch die vom OVG Berlin-Brandenburg herangezogenen Zahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Behördenentscheidung ohne Weiteres "übernommen", Urteil vom 28. Oktober 2009 - 6 C 31.08 - Juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (a.a.O., Rdnr. 24 ff.) zur gleichlautenden Vorläuferregelung des § 56 Abs. 1 Nr. 1 FFG 1999) wie folgt ausgeführt:.

    Nach dem oben zitierten Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine (Einzelfall-) Prüfung der Verhältnisse der "Kinowirtschaft vor Ort" erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O., Rdnr. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 10 B 4.07

    Förderung der Errichtung eines Filmtheaters zur Strukturverbesserung:

    Auszug aus VG Berlin, 22.11.2011 - 21 K 98.11
    Für die Beurteilung, ob dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, ist nicht der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend, sondern der Zeitpunkt der Antragstellung oder - ohne dass es vorliegend hierauf ankommt - der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008 - 10 B 4.07 - Juris zur gleichlautenden Vorläuferregelung im FFG 2004; das Bundesverwaltungsgericht hat in der Revisionsentscheidung zu diesem Urteil keine ausdrücklichen Ausführungen hierzu gemacht, jedoch die vom OVG Berlin-Brandenburg herangezogenen Zahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Behördenentscheidung ohne Weiteres "übernommen", Urteil vom 28. Oktober 2009 - 6 C 31.08 - Juris).

    Und eine Regelung, nach der eine spätere Änderung der Sach- und Rechtslage den entstandenen Anspruch wieder entfallen lässt, ist dem Filmförderungsgesetz nicht zu entnehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008, a.a.O.).

  • VG Berlin, 27.04.2010 - 21 K 4.10

    Filmförderung; Neueinrichtung; Filmtheater; Multiplex; Strukturverbesserung;

    Auszug aus VG Berlin, 22.11.2011 - 21 K 98.11
    Das danach ermittelte Verhältnis von Einwohnern pro Kinositzplatz ist (für das Merkmal "Unterversorgung") schließlich in Bezug zu setzen zu dem Durchschnittswert von Einwohnern pro Kinositzplatz in vergleichbaren Orten bzw. Regionen (so auch schon Urteil der Kammer vom 27. April 2010 - VG 21 K 4.10 - Juris Rdnr. 23).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

    Auszug aus VG Berlin, 22.11.2011 - 21 K 98.11
    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage folgt aus dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1999 - 2 C 4.98 - Juris Rdnr. 18).
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